Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeits- und Umweltmaßnahmen zu veröffentlichen. Sie ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf ökologische, soziale und Governance-Fragen (ESG) zu fördern. Die CSRD soll die bereits bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 ablösen und erweitern.

Wichtige Merkmale der CSRD:

  1. Erweiterter Anwendungsbereich:
    Die CSRD betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen als die NFRD. Während die NFRD nur große, börsennotierte Unternehmen und bestimmte Finanzinstitute betraf, wird die CSRD für alle großen Unternehmen und börsennotierte KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) gelten. Es werden auch Nicht-EU-Unternehmen einbezogen, wenn sie wesentliche Aktivitäten in der EU haben.
  2. Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte:
    Unternehmen müssen umfassende Berichte über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG-Faktoren) erstellen. Diese Berichte müssen auch qualitative und quantitative Informationen beinhalten, einschließlich KPIs, die die ESG-Leistung messbar machen.
  3. Erweiterte Prüfungsanforderungen:
    Im Gegensatz zur NFRD wird es eine Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichte geben. Diese externen Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Informationen korrekt und zuverlässig sind.
  4. Detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung:
    Die Berichte müssen sich auf spezifische Standards stützen, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Berichte einheitlich, vergleichbar und auf aktuelle internationale Nachhaltigkeitsstandards abgestimmt sind, z. B. die Standards des Global Reporting Initiative (GRI).
  5. Doppelte Wesentlichkeit:
    Die CSRD führt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein. Unternehmen müssen nicht nur über die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf ihr Geschäft berichten, sondern auch über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
  6. Digitale Berichterstattung:
    Die CSRD fordert die Berichterstattung in einem maschinenlesbaren Format. Dies wird die Nutzung der Nachhaltigkeitsinformationen durch Investoren, Aufsichtsbehörden und andere Interessengruppen erleichtern.

Zeitplan und Umsetzung:

Die CSRD wurde 2022 verabschiedet, und Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 beginnen, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß dieser Richtlinie zu erstellen. Größere Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, sind zuerst betroffen, gefolgt von anderen großen Unternehmen ab 2025 und börsennotierten KMUs ab 2026.

Ziel:

Die CSRD zielt darauf ab, Nachhaltigkeit als Kernbestandteil der Unternehmensführung zu etablieren, indem sie mehr Transparenz schafft und Unternehmen verpflichtet, ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen offenzulegen. Dies soll den Weg für nachhaltigere Geschäftsmodelle und Investitionen ebnen.

Die CSRD ist ein weiterer Schritt der EU in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.