DMA – Digital Markets Act: Das EU-Gesetz gegen digitale Marktmacht

Mit dem Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Union ein weltweit beachtetes Instrument geschaffen, um die Marktmacht großer digitaler Konzerne zu begrenzen. Während der Digital Services Act (DSA) vor allem Inhalte und Plattformverantwortung regelt, setzt der DMA bei einem anderen Problem an: unfairem Wettbewerb und struktureller Marktmacht im digitalen Raum.

Der DMA gilt seit 2. Mai 2023, die zentralen Verpflichtungen greifen seit 7. März 2024. Er betrifft nur wenige Unternehmen – hat aber Auswirkungen auf sehr viele.

1. Warum brauchte es den DMA?

Digitale Märkte funktionieren anders als klassische Märkte:

  • „Winner-takes-all“-Effekte
  • starke Netzwerkeffekte
  • hohe Wechselkosten für Nutzer:innen
  • enorme Datenmengen als Wettbewerbsvorteil

Einmal dominierende Plattformen konnten:

  • eigene Dienste bevorzugen,
  • Wettbewerber ausschließen,
  • Geschäftsbedingungen einseitig diktieren.

Klassisches Wettbewerbsrecht griff hier zu langsam und zu spät. Der DMA ist deshalb ein präventives Wettbewerbsinstrument.

2. Was ist der Digital Markets Act?

Der Digital Markets Act ist eine EU-Verordnung. Das bedeutet:

  • unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten
  • keine nationale Umsetzung
  • einheitliche Wettbewerbsregeln in der EU

👉 Der DMA verbietet bestimmte Verhaltensweisen von vornherein, statt sie erst nach jahrelangen Verfahren zu sanktionieren.

3. Wen betrifft der DMA?

Nur sogenannte „Gatekeeper“

Der DMA richtet sich nicht an alle Unternehmen, sondern ausschließlich an Gatekeeper – also Unternehmen, die:

  • eine besonders starke wirtschaftliche Stellung haben,
  • zentrale digitale Dienste kontrollieren,
  • als „Torwächter“ zwischen Unternehmen und Nutzer:innen fungieren.

Kriterien für Gatekeeper

Ein Unternehmen gilt als Gatekeeper, wenn es:

1. Wirtschaftlich stark ist

  • mind. 7,5 Mrd. € Jahresumsatz in der EU oder
  • 75 Mrd. € Marktkapitalisierung

2. Einen zentralen Plattformdienst anbietet

z. B.:

  • Suchmaschinen
  • soziale Netzwerke
  • App-Stores
  • Online-Marktplätze
  • Betriebssysteme
  • Cloud-Dienste
  • Werbedienste

3. Eine gefestigte Marktstellung hat

  • mind. 45 Mio. Endnutzer in der EU
  • mind. 10.000 gewerbliche Nutzer pro Jahr

👉 Aktuell betroffen sind u. a. Google, Apple, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance.

4. Zentrale Ziele des DMA

Der DMA verfolgt drei Hauptziele:

  1. Fairen Wettbewerb sichern
  2. Marktzutritt für neue Anbieter ermöglichen
  3. Abhängigkeiten von Plattformen reduzieren

5. Grundprinzip des DMA: „Do’s and Don’ts“

Der DMA enthält:

  • klare Verbote (Don’ts)
  • klare Verpflichtungen (Do’s)

Diese gelten automatisch, ohne Einzelfallprüfung.

6. Zentrale Verbote (Don’ts)

Gatekeeper dürfen unter anderem nicht:

❌ Eigene Dienste gegenüber Wettbewerbern bevorzugen

❌ Geschäftspartner an der Nutzung anderer Plattformen hindern

❌ Nutzerdaten aus verschiedenen Diensten ohne Einwilligung zusammenführen

❌ Entwickler zur Nutzung bestimmter Zahlungssysteme zwingen

❌ Nutzer:innen am Deinstallieren vorinstallierter Apps hindern

❌ Preise oder Konditionen einseitig diktieren

👉 Viele dieser Praktiken waren bislang rechtlich umstritten, aber verbreitet.

7. Zentrale Verpflichtungen (Do’s)

Gatekeeper müssen:

✅ Interoperabilität ermöglichen (z. B. Messenger)

✅ Datenzugang für Geschäftskunden ermöglichen

✅ App-Stores für alternative Anbieter öffnen

✅ Wahlmöglichkeiten für Nutzer:innen schaffen

✅ Werbung transparenter machen

✅ Such- und Rankingkriterien offenlegen (in Grundzügen)

8. Praktische Beispiele

  • Nutzer können Standard-Apps leichter wechseln
  • App-Entwickler dürfen auf alternative Zahlungsmethoden verweisen
  • Messenger-Dienste müssen sich perspektivisch öffnen
  • Online-Händler erhalten bessere Datenzugänge

👉 Das stärkt Wettbewerb und Nutzerfreiheit.

9. Wer überwacht den DMA?

  • EU-Kommission (zentral zuständig)
  • umfassende Untersuchungs- und Eingriffsbefugnisse
  • Marktuntersuchungen möglich

10. Sanktionen bei Verstößen

Die Strafen sind erheblich:

  • bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • bei Wiederholung: bis zu 20 %
  • strukturelle Maßnahmen möglich
    (z. B. Zerschlagung von Geschäftsbereichen)

👉 Der DMA ist eines der schärfsten Wettbewerbsinstrumente weltweit.

11. Verhältnis zu anderen EU-Digitalgesetzen

Gesetz Schwerpunkt
DSGVO Datenschutz
DSA Inhalte & Plattformverantwortung
DMA Wettbewerb & Marktmacht
AI Act Künstliche Intelligenz

👉 Zusammen bilden sie das neue EU-Digitalkompetenz-Recht.

12. Was bedeutet der DMA für kleinere Unternehmen?

Auch wenn sie nicht direkt betroffen sind, profitieren sie:

  • mehr Wahlfreiheit
  • geringere Abhängigkeit
  • bessere Marktchancen
  • fairere Bedingungen

Gleichzeitig müssen sie:

  • neue Schnittstellen nutzen
  • eigene Geschäftsmodelle anpassen

13. Kritik und Herausforderungen

  • hoher Umsetzungsaufwand
  • technische Komplexität
  • globale Durchsetzung
  • Spannungen mit US-Recht

Dennoch gilt der DMA als Benchmark für andere Staaten.

Fazit

Der Digital Markets Act markiert einen Paradigmenwechsel: Weg von reaktiver Wettbewerbsaufsicht, hin zu präventiver Regulierung digitaler Marktmacht.

Er betrifft nur wenige Konzerne – verändert aber die Spielregeln für den gesamten digitalen Markt in Europa.

 

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