Zur Reduktion von Treibhausgase und um Energie einzusparen gab es in den 1990er Jahren eine Richtlinie der EU, die dann 2002 durch die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), welche dann im Laufe der Jahre immer wieder überarbeitet, ergänzt wurde.
In Österreich werden die darin vorgeschriebene Energieeinsparungspotentiale durch Wärmeschutz in der OIB 6 geregelt. 2006 wurde dann dazu das EAVG (Energieausweis Vorlage Gesetz) beschlossen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet, hier wird die Gesamtenergieeffizienz des Objektes beurteilt. So gibt er Auskunft über die wichtigsten Kennwerte wie Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und den Gesamtenergieeffizienzfaktor des Gebäudes, der Wohnung, der Geschäftsräumlichkeit.
Mittels dieser Kennzahlen kann man zwischen guten und energetisch schlechten Gebäuden unterscheiden.
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Wobei die Pflicht den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter trifft.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.

Einflussfaktoren bei Ermittlung der angeführten Kennzahlen für den Energieausweis, sind neben der Größe des Objektes und der Bauphysik auch folgende:

Heizgradtage

Lüftungsleitwert

Lüftungswärmeverlust

Transmissionsleitwert

Transmissionswärmeverlust

Globalstrahlung

Solare Wärmegewinne

Innere Wärmegewinne

Klimamodell