
Exekutive Sanktionen statt Rechtsstaat: Der Fall Jacques Baud und die Erosion normbasierter Ordnung
Ein Kommentar
Der Fall des pensionierten Schweizer Obersts und sicherheitspolitischen Analysten Jacques Baud wirft grundlegende Fragen auf – nicht nur zur Meinungsfreiheit, sondern zur Verfasstheit der Europäischen Union selbst. Es geht nicht um Sympathie oder Ablehnung gegenüber seinen Analysen, sondern um etwas wesentlich Größeres: den Bruch mit rechtsstaatlichen Mindeststandards durch exekutive Strafmaßnahmen ohne Verfahren.
Sanktionen ohne Gericht, ohne Anhörung, ohne Rechtsmittel
Die gegen Jacques Baud verhängten EU-Sanktionen fallen nicht in den Bereich der Justiz, sondern sind exekutive Strafmaßnahmen, beschlossen innerhalb der EU-Außenpolitik. Zuständig ist der Apparat des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik – aktuell unter Führung von Kaja Kallas.
Entscheidend ist dabei:
- Es gab keine Anklage.
- Kein ordentliches Verfahren.
- Keine Anhörung des Betroffenen.
- Kein effektives Rechtsmittel vorab.
- Baud erfuhr nicht durch eine offizielle Mitteilung, sondern über einen Journalisten, dass er auf einer Sanktionsliste steht.
Diese Form der Machtausübung widerspricht dem, was in liberalen Demokratien als Due Process gilt.
„Normbasiert“ – aber wessen Normen?
Vertreter der EU bezeichnen das Vorgehen als „normbasiert“. Doch dieser Begriff wird hier in sein Gegenteil verkehrt.
Normen im Sinne des Rechtsstaats bedeuten:
- individuelle Schuldprüfung,
- Transparenz,
- Verteidigungsrechte,
- unabhängige richterliche Kontrolle.
Was hier stattdessen angewendet wird, ist ein politisch-administratives Instrument, das ursprünglich für Oligarchen, Terrorfinanzierer oder Kriegsakteure gedacht war – nun aber auf einen publizistisch tätigen Kritiker ausgeweitet wird.
Damit wird eine neue Kategorie geschaffen:
👉 Der sanktionierte Dissident.
Existenzvernichtung ohne Urteil
EU-Sanktionen bedeuten nicht nur Reisebeschränkungen. Sie können umfassen:
- Einfrieren von Vermögenswerten,
- wirtschaftliche Isolation,
- Rufschädigung,
- faktische Berufsverbote,
- soziale Ächtung.
All das ohne richterliche Feststellung einer Straftat.
Wenn ein politisches System einem Individuum auf diese Weise die wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz entzieht, ohne dass dieses Individuum sich verteidigen kann, dann handelt es sich nicht mehr um Rechtsdurchsetzung, sondern um Machtdemonstration.
Meinung als Sicherheitsbedrohung
Bauds eigentliches „Vergehen“ scheint nicht in illegalem Handeln zu liegen, sondern darin, dass seine Analysen:
- westliche Narrative infrage stellen,
- von offiziellen EU-Positionen abweichen,
- in Teilen als „prorussisch“ etikettiert werden.
Doch in einer offenen Gesellschaft ist Abweichung kein Verbrechen.
Wenn Kritik an NATO-, EU- oder Ukraine-Politik als „destabilisierend“ gilt, dann wird politische Loyalität zur Sicherheitskategorie erhoben.
Das ist ein Paradigmenwechsel.
Totalitarismus? Ein hartes Wort – aber kein leichtfertiges
Der Begriff „Totalitarismus“ sollte nicht inflationär verwendet werden. Doch klassische Merkmale totalitärer Systeme sind:
- Verschmelzung von Exekutive und Strafgewalt,
- Sanktionierung abweichender Meinungen,
- Umgehung unabhängiger Gerichte,
- moralische Delegitimierung von Kritikern.
Nicht jede dieser Komponenten macht ein System totalitär.
Aber jede einzelne ist ein Warnsignal.
Wenn demokratische Institutionen beginnen, rechtliche Garantien als hinderlich und kritische Stimmen als Gefahr zu betrachten, dann ist nicht der Kritiker das Problem – sondern das System.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Der Fall Jacques Baud betrifft nicht nur ihn selbst. Er schafft einen Präzedenzfall:
Wer heute einen ehemaligen Oberst sanktioniert,
kann morgen Journalisten, Wissenschaftler oder Aktivisten sanktionieren.
Ohne Gericht.
Ohne Verfahren.
Im Namen der „Normen“.
Schluss
Man muss Jacques Baud nicht zustimmen.
Man muss seine Analysen nicht teilen.
Aber man sollte sich entschieden dagegen wehren, dass exekutive Macht über Meinungsabweichung triumphiert.
Denn ein System, das Kritiker sanktioniert statt argumentativ widerlegt, hat aufgehört, sich seiner eigenen Werte sicher zu sein.
- - - - -
Das Vorgehen der EU ruft Kritik und Widerstand hervor
Dr. Hans-Georg Maaßen schreibt dazu auf X (ehem. Twitter) folgendes:
Ein überzeugendes Rechtsgutachten zur Rechtswidrigkeit einer Sanktionierung von Einzelpersonen durch die EU:
„Das durch den Beschluss (GSFP) 2024/2643 des Rates und die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates eingerichtete Sanktionsregime entspricht in mehreren Punkten nicht dem EU-Recht:
Die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates enthält nicht die erforderlichen Bestimmungen zu Rechtsgarantien – Verstoß gegen Artikel 215 Absatz 3 AEUV. Im Hinblick auf Desinformation beschränkt sich das Sanktionsregime nicht auf Fälle, in denen a) offenkundig ist, dass es sich bei der Information um Desinformation handelt, und b) offenkundig ist, dass die betreffende Desinformation zu Russlands destabilisierenden Aktivitäten beiträgt – Verstoß gegen Artikel 11 der Charta (Meinungs- und Informationsfreiheit). Die Reisebeschränkungen für Unionsbürger gehen über das aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Notwendige hinaus – ein Verstoß gegen Artikel 45 Absatz 1 der Charta (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit). Artikel 4 des Beschlusses (GASP) 2024/2643 des Rates und Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates sehen kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Falschaussage vorgeworfen wird, in eine Liste aufgenommen wird – ein Verstoß gegen Artikel 41 Absatz 2 Buchstabe b der Charta (Recht auf gute Verwaltung). Dieser Verfahrensmangel macht auch die Einschränkung anderer Menschenrechte rechtswidrig, z. B. die Einschränkung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Privat- und Familienleben – Verstöße gegen Artikel 17 (Recht auf Eigentum) und Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) der Charta. Es ist nicht erforderlich, die Gründe für die Auflistung zu veröffentlichen, um die betroffene Person über diese Gründe zu informieren, und es ist unverhältnismäßig, die Adresse der betroffenen Person zu veröffentlichen – Verstoß gegen Artikel 8 der Charta (Schutz personenbezogener Daten). Das Sanktionsregime macht es Personen mit Wohnsitz in der EU praktisch unmöglich, einer bezahlten Arbeit nachzugehen oder ein Gewerbe zu betreiben – Verstoß gegen die Artikel 15 (Berufs- und Berufsfreiheit und Recht auf Erwerbstätigkeit) und 16 (Gewerbefreiheit).(…) Es ist zudem sehr zweifelhaft, ob die Anforderungen der Vorhersehbarkeit des Gesetzes und eines wirksamen Rechtsbehelfs erfüllt sind.“
https://x.com/i/status/2003083312898683247
Hans-Georg Maaßen:
Auf Wikipedia steht folgendes: Hans-Georg Maaßen ist ein deutscher Jurist, ehemaliger politischer Beamter und Politiker. Von August 2012 bis zu seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im November 2018 war er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
- - - - -
zu 