Mehlwurmpulver (getrocknete und gemahlene Mehlwürmer, Tenebrio molitor) ist eines der ersten Insektenprodukte, das in der EU als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) zugelassen wurde. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Zulassung und Verwendung in der Lebensmittelindustrie:

Zulassung in der EU

1. Erste Zulassung (Januar 2021):

- Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat getrocknete Mehlwürmer als sicheres Lebensmittel bewertet.
- Die EU-Kommission hat daraufhin den Einsatz in bestimmten Lebensmitteln genehmigt.

2. Erweiterung auf Mehlwurmpulver (Februar 2022):

- Mehlwurmpulver wurde offiziell als Novel Food zugelassen und kann in einer Vielzahl von Produkten verwendet werden.
- Die Zulassung basiert angeblich auf wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit und Allergenität.

Verwendung in Lebensmitteln

Mehlwurmpulver darf in verschiedenen Produkten verarbeitet werden, z. B.:

- Backwaren und Kekse

- Nudeln und Pasta

- Fleischersatzprodukte

- Proteinriegel und Shakes

- Suppen und Soßen

Kennzeichnungspflicht & Allergene

- Produkte mit Mehlwurmpulver müssen klar als solche gekennzeichnet sein.
- Da Insekten mit Krebstieren und Milben verwandt sind, kann es allergische Reaktionen auslösen.
- Eine spezielle Kennzeichnung für Allergiker ist deshalb vorgeschrieben.

Marktentwicklung & Akzeptanz

- Die Akzeptanz von Insekten als Lebensmittel wächst, insbesondere im Sport- und sogenannten Nachhaltigkeitsbereich.
- Insekten sind eine proteinreiche, nachhaltige Alternative zu Fleisch.
- Viele Verbraucher sind jedoch skeptisch, weshalb Unternehmen verstärkt auf Marketing und Aufklärung setzen.

Regulatorische Vorschriften für Hersteller

Wenn ein Unternehmen Mehlwurmpulver in Lebensmitteln verwenden oder verkaufen möchte, muss es mehrere Vorschriften einhalten:

1. Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283

- Da Mehlwurmpulver ein Novel Food ist, darf es nur verwendet werden, wenn es offiziell zugelassen wurde.
- Jede neue Verarbeitung oder Änderung der Zusammensetzung erfordert eine erneute Sicherheitsbewertung durch die EFSA.

2. Kennzeichnungspflichten

- Produkte müssen eindeutig als „enthält Insekten“ gekennzeichnet sein.
- Die wissenschaftliche Bezeichnung Tenebrio molitor muss auf der Verpackung stehen.
 - Allergiker-Hinweis: Da Mehlwurmpulver Allergien auslösen kann (Ãhnlich wie Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben), muss es als potenzielles Allergen deklariert werden.

3. Hygiene- und Produktionsstandards

- Herstellung und Verarbeitung müssen den allgemeinen EU-Lebensmittelhygiene-Vorschriften entsprechen (Verordnung (EG) 852/2004).
- Insekten dürfen nur auf zugelassenen Farmen gezüchtet und unter hygienischen Bedingungen verarbeitet werden.
- Die Grenzwerte für mikrobielle Belastung, Schwermetalle und andere Kontaminanten müssen eingehalten werden.

Marktchancen für Mehlwurmpulver

1. Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

- Mehlwürmer haben eine deutlich bessere CO2-Bilanz als Fleisch.
- Sie benötigen weniger Wasser, Futter und Land als Rinder oder Schweine.
- Ihr hoher Proteingehalt (ca. 50-60 %) macht sie attraktiv für nachhaltige Ernährung.

2. Zielgruppen & Anwendungsmöglichkeiten

- Sportler & Fitnessbranche: Proteinreiche Nahrungsergänzungsmittel wie Riegel und Shakes.
- Vegetarier & Flexitarier: Alternative Proteinquelle in Fleischersatzprodukten.
- Umweltbewusste Konsumenten: Nachhaltige Lebensmittel als Ersatz für ressourcenintensive Produkte.
- Lebensmittelindustrie: Zugabe in Brot, Pasta, Snacks, Soßen oder sogar in Tierfutter.

3. Herausforderungen & Akzeptanz

- In vielen europäischen Ländern gibt es kulturelle Hemmschwellen gegenüber Insekten als Lebensmittel.
- weshalb Unternehmen verstärkt auf „versteckte“ Anwendungen, z. B. als Mehl- oder Proteinbestandteil in Produkten, setzen.
- Die Marktentwicklung hängt stark von Aufklärung, Marketing und Preisgestaltung ab.

Zusammenfassung & Ausblick

Mehlwurmpulver hat das Potenzial, eine nachhaltige Proteinquelle zu werden. Die regulatorischen Hürden sind durch die EU-Zulassung weitgehend geklärt, aber die Verbraucherakzeptanz muss gesteigert werden. Hersteller, die auf klare Kennzeichnung, attraktive Produktgestaltung und nachhaltige Argumente setzen, suchen damit ihre Chancen, sich in diesem wachsenden Markt zu etablieren.

- - - - -

Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2025 eine neue Verordnung erlassen, die die Verwendung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver (Tenebrio molitor) in bestimmten Lebensmitteln erlaubt. Diese Zulassung gilt zunächst exklusiv für das französische Unternehmen Nutri'Earth für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Verwendung in Lebensmitteln:

Das UV-behandelte Mehlwurmpulver darf in einer Reihe von Produkten eingesetzt werden, darunter:

  • Brot und Gebäck
  • Kuchen
  • Teigwaren
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte
  • Käse und Käseprodukte
  • Obst- und Gemüsekompott

Für diese Lebensmittel wurden spezifische Höchst-mengen festgelegt. Beispielsweise dürfen in Brot und Kuchen bis zu 4 Gramm Mehlwurmpulver pro 100 Gramm Endprodukt enthalten sein, während der Höchstgehalt bei Käse bei 1 Gramm pro 100 Gramm liegt.

Kennzeichnungspflichten:

Lebensmittel, die UV-behandeltes Mehlwurmpulver enthalten, müssen klar gekennzeichnet sein. In der Zutatenliste ist die Bezeichnung „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" anzugeben. Zudem ist ein Allergenhinweis erforderlich, da Personen mit Allergien gegen Krebstiere oder Haus-staubmilben möglicherweise auch auf Mehlwurmpulver reagieren können. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste stehen.

Zusätzlich müssen Hersteller eine Nährwertkennzeichnung anbringen, falls das Pulver den Vitamin-D-Gehalt eines Produkts erhöht. In diesem Fall ist der Zusatz „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D" vorgeschrieben.

Zusammenfassung:

Die Zulassung von UV-behandeltem Mehlwurmpulver erweitert die Möglichkeiten für die Lebensmittelindustrie, Insekten als nachhaltige Proteinquelle zu nutzen. Die strengen Kennzeichnungsvorschriften stellen sicher, dass Verbraucher transparent informiert werden und potenzielle Allergiker gewarnt sind.