Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Transparenz in Bezug auf nicht-finanzielle Informationen von großen Unternehmen zu fördern. Sie trat 2014 in Kraft (Richtlinie 2014/95/EU) und verlangt, dass große Unternehmen und börsennotierte Firmen in ihren Jahresberichten Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) offenlegen. Im Detail bezieht sich die Richtlinie auf die folgenden Bereiche:
- Umwelt: Unternehmen müssen Angaben über ihre Auswirkungen auf die Umwelt machen, wie z. B. Emissionen von Treibhausgasen, Energieverbrauch oder den Umgang mit Ressourcen.
- Sozial- und Arbeitnehmerbelange: Dies umfasst Informationen über das Management von Arbeitnehmerrechten, Gleichstellung, Diversität und Arbeitsbedingungen.
- Achtung der Menschenrechte: Unternehmen sollen berichten, welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Achtung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu gewährleisten.
- Korruptionsbekämpfung und Bestechung: Firmen müssen angeben, welche Vorkehrungen sie treffen, um Korruption und Bestechung zu verhindern.
- Diversity auf Leitungsebene: Unternehmen sollen Informationen zur Diversität in ihren Leitungsorganen veröffentlichen, beispielsweise in Bezug auf Geschlecht, Alter, und beruflichen Hintergrund.
Die NFRD gilt für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, sowie Banken und Versicherungen, unabhängig von ihrer Größe. Ziel der Richtlinie ist es, Investoren, Verbraucher und andere Interessengruppen besser über die nicht-finanzielle Leistung eines Unternehmens zu informieren, um nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.
Wichtig ist, dass die NFRD derzeit durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst wird, die ab 2024 in Kraft tritt. Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich und erhöht die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, um den Fokus auf eine breitere Palette von Unternehmen zu legen und die Verlässlichkeit der Berichte mittels Standardisierung zu erhöhen.