Sicherheitsaussrüstung:

Tragen von Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzweste, Sicherheitsbrille, Atemschutz (Mundschutz), Ohrenstöpsel, Schutzhelm, Handschutzcreme, Dienst-Kleidung, Regen Schutz, usw...)

  • für welche Tätigkeit (Bereiche) ist welche Sicherheitsausrüstung zu verwenden? (*Stellenbeschreibung/Arbeitsanweisungen)

Tragen kurzer Hosen?

  • Unter welchen Voraussetzungen (Bereiche/Tätigkeiten/außen Temp./Freigabe Vorgesetzte...) erlaubt?
  • Mindeslänge (z.B. bis/übers Knie...)?
  • Materialbeschaffenheit?

Hygieneschutzmaßnahmen

  • Vor Arbeit erforderliche Schutzkleidung (gegebenfalls Mundschutzmasken, Eincremen der Hände mit Schutzcreme, etc....)

(Arbeitsanweisung: Nach Arbeit Hände, Unterarme waschen und mit Desinfektionsmittel einschmieren)

Brandschutz:

  • Verhalten im Brandfall
  • Fluchtwege (wo, wie gekennzeichnet...)
  • Sammelpunkte
  • Feuerlöscher (Typ / Einsatzmöglichkeit...)
  • weitere Feuerlöscheinrichtungen...
  • Lagerung brennbarer Chemikalien/Substanzen...

(*besondere Gefahrenhinweise im Brandfall)

Kennzeichnung verwendeter Substanzen!

  • Lagerung Radioaktiver Substanzen!
  • Strom! (wo besteht im Brandfall Gefahr in den Stromkreis zu gelangen?)

(Trafo / Schaltschränke...)

Arbeitsunfall:

  • Statistik (welche Unfälle gab es, bei welcher Tätigkeit / danach welche Vorkehrungen...)
  • Hinweis auf Restenergie bei verkeilte Bauteile -> Störungsbehebung
  • Hinweis aus Auslösen von Arbeitsschritt durch unbeabsichtigtes Überbrücken der Sensorkontrolle bei Störungsbehebung
  • Verhalten im Fall eines Arbeitsunfalls

Rettungskette / Notfallnummern / (Aushang)

(Verpflichtung für MA nach §15 AschG - Info an Vorgesetzte)

  • Verhalten im Fall eines Beinahe-Unfalls
  • Erste Hilfe Stützpunkte
  • Defibrilator
  • Besondere Gefahrenhinweise für spezifische Tätigkeiten (*Stellenbeschreibung)
  • Sicherheitsdatenblätter verwendeter Substanzen

Eine Unterweisung ist so durchzuführen, dass sichergestellt wird, dass der Arbeitnehmer sie auch inhaltlich verstanden hat. Gegebenenfalls ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. (Nur ein „Ja“, bzw. eine Unterschrift vom Mitarbeiter ist da nicht ausreichend!).

Österreichische Vergiftungsinformationszentrale - Notruf
+43 1 4064343 

 

 

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