Zur Verhütung der Weiterverbreitung einer anzeigepflichtigen Krankheit gibt es gesetzliche Bestimmungen.

Um trotz der Pandemie durch Covid 19 einen Betrieb aufrechtzuerhalten sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

Für Schutzmaßnahmen in der Arbeitsstätte muss es basierend auf aktuellen Arbeitsschutzstandard und Arbeitsschutzverordnungen des Bundesministerium, einen Pandemieplan, eine Gefährdungsbeurteilung, ein Hygienekonzept und Betriebsanweisungen geben.

So soll durch eine Unterbrechung der Infektionskette die Bevölkerung geschützt, sowie die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb sichergestellt werden. Dies auch durch Vorkehrungen, unterstützt mittels einer Checkliste auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsstätte, die den betrieblichen Besonderheiten angepasst ist und mit der die Einhaltung definierter Maßnahmen in weiterer Folge, im Rahmen von zyklischer Begehungen, überprüft werden soll.

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