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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASCHG) sowie der ihnen zukommenden Fürsorgepflichten verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Leben und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu ergreifen und entsprechende Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Ein höheres Gefährdungspotential ist auch durch unzureichende persönliche Eignung von Beschäftigten durch hohe Fluktuation und ungelernte Aushilfskräfte und/oder durch die Arbeitsplatzgestaltung, gegeben.

Verpflichtung von Vorgesetzten 

Erste Hilfe im Betrieb

Im Betrieb sind die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, sowie das erforderliche Personal zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen. Das sind neben schnell zugänglichen Mitteln zur Ersten Hilfe wie Verbandskästen, je nach Betriebsart und -größe, zusätzliche Rettungsgeräte, Transportmittel, sowie ein Erster Hilfe Raum. Auch müssen, abhängig von Anzahl der Versicherten im Betrieb, betriebliche Ersthelfer ausgebildet werden. Alle Versicherten sind mindestens einmal jährlich über das richtige Verhalten bei Unfällen und die vorhandenen Erste Hilfe Einrichtungen zu unterweisen.

Maßnahmen zur Reduktion / Vermeidung von Arbeitsunfälle

zyklische Begehungen - Arbeitsschutz und Brandschutz

Arbeitsplatzevaluierung - Gefahren evaluieren

Maßnahmen planen - Maßnahmen umsetzen - Ergebnis kontrollieren

Unterweisung - Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Unterweisung für Tätigkeiten vor Betriebsübergabe

Maßnahmen / Checkliste in Zusammenhang mit Covid19

Psychische  Belastungen am Arbeitsplatz   

Strahlenschutz

Keim- und Schimmelpilzbelastungen (Biostoffe)

Schutz der Atemwege - Schadstoffe / Raumklima

Hautschutz 

Schutz der Augen

Schutz der Ohren / Lärmbelastung

Mensch und Wasser 

 

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