Rundgänge mit Fokus Arbeitsschutz und Brandschutz müssen protokolliert und folgendes im Protokoll vermerkt haben:

  • Wer die Begehung
  • wann durchführt
  • welche Objekte, Anlagen überprüft wurden
  • welche Mängel aufgefallen sind
  • welche Maßnahmen definiert wurden
  • welche Richtlinien
  • wer Zuständig
  • wann Terminierung der Abstellmassnahmen
  • Protokoll der Überprüfung der Umsetzung

Hierbei empfiehlt sich die Verwendung einer Checkliste