Rundgänge mit Fokus Arbeitsschutz und Brandschutz müssen protokolliert und folgendes im Protokoll vermerkt haben:
- Wer die Begehung
- wann durchführt
- welche Objekte, Anlagen überprüft wurden
- welche Mängel aufgefallen sind
- welche Maßnahmen definiert wurden
- welche Richtlinien
- wer Zuständig
- wann Terminierung der Abstellmassnahmen
- Protokoll der Überprüfung der Umsetzung
Hierbei empfiehlt sich die Verwendung einer Checkliste